DAS UNTERNEHMEN, AGB
Allgemeine Liefer- und Garantiebestimmungen
MAX LEHNER & CO. AG
1. Unsere Preise verstehen sich, insofern nichts anderes vereinbart wurde,
netto ab Rampe. Sie sind unverbindlich und freibleibend. Alle Spesen für Verpackung,
Transport, Zoll, Steuern, Montage, Instruktionen und sonstige Unkosten gehen zu Lasten des
Käufers. Der Lieferungsvertrag kommt erst durch die Annahme des Auftrages zustande. Die
Mehrwertsteuer ist in den Preisen nicht inbegriffen und wird, wenn dies erforderlich ist,
separat verrechnet.
2. Zahlungen sind nach den vereinbarten
Konditionen zu leisten, immer in Schweizerfranken in Gränichen. Zahlungen dürfen nicht
wegen Mängeln an Liefergegenständen oder Gegenforderungen des Bestellers zurückbehalten oder
gekürzt werden. Auf verspäteten Zahlungen des Bestellers berechnen wir Verzugszins
von der Fälligkeit an.
3. Transport: Alle Sendungen reisen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers,
das heisst, er übernimmt mit dem Augenblick des Abgangs aus unserem Werk oder Lager das
volle Risiko für Beschädigung, Verlust, Transportverzögerung etc. Die Transportversicherung
ist Sache des Käufers.
4. Lieferzeit: Unsere Angaben über die
Lieferzeit gelten für die Versandbereitschaft der Ware im Werk Gränichen. Bei Teilzahlungen
beginnt die Lieferfrist mit der Zahlung der ersten Summe. Die vereinbarte Lieferfrist
verlängert sich ohne weiteres und entsprechend:
- In Fällen höherer Gewalt und unvorhergesehener Ereignisse wie: verspätete oder
fehlerhafte Materialund Stücklieferungen seitens unserer Lieferanten; Streik,
Sperren, Epidemien, militärischen oder kriegerischen Ereignissen etc.: ferner bei unverschuldetem
Material- oder Energiemangel, Fehlgüssen oder anderen, nicht von uns
verschuldeten Verzögerungen in der Fertigstellung wesentlicher Teile und allgemein bei
Betriebsstörungen, Transporthindernissen, behördlichen Verboten oder Erschwerungen.
- Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen.
- Wenn nicht alle zur Ausführung des Auftrages nötigen Angaben rechtzeitig in unseren
Besitz gelangen oder wenn nachträglich Änderungen gewünscht werden.
5. Die Garantiezeit ist nach den vereinbarten Konditionen, gerechnet ab
Inbetriebnahme,
für defekte Teile des durch uns gelieferten Produktes auf Material- und Fabrikationsfehler.
Für beigestellte Produkte übernehmen wir keinerlei Verantwortung, sondern diese verbleibt
ausschliesslich bei Kunden. Irgendwelche weitere Entschädigungsansprüche können nicht
angenommen werden. Transportkosten und Monteurspesen gehen in jedem Fall zu Lasten unseres
Kunden. Für weitere Mängel, insbesondere für die Folgen natürlichen
Verschleissess,
übermässiger Beanspruchung, unrichtiger Behandlung und Wartung oder unsachgemässen Einbaus
gelieferter Ersatzteile, sowie für Kosten aus Betriebsunterbrechungen oder Personenund
Sachschäden, kommen wir nicht auf.
6. Beanstandungen der Lieferungen
sind spätestens innert 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich geltend zu
machen.
7. Eigentumsvorbehalte: Bis zum vollständigen Eingang der
Zahlung bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum.
8. Erfüllungsort
und Gerichtsstand sind Gränichen, beziehungsweise Aarau.